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   OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 32/01   

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https://dejure.org/2001,10484
OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 32/01 (https://dejure.org/2001,10484)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2001 - 8 Wx 32/01 (https://dejure.org/2001,10484)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 8 Wx 32/01 (https://dejure.org/2001,10484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiheitsentziehungsverfahren; Kostenerstattung; Haftgrund; Kostenantrag

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § ... 565; ; ZPO § 564 Abs. 2; ; ZPO § 551 Nr. 7; ; FGG § 22 a Abs. 1; ; FGG § 20 a Abs. 2; ; FEVG § 9; ; FEVG § 5; ; FEVG § 16; ; FEVG § 5 Abs. 3 Satz 2; ; AuslG § 57; ; AuslG § 57 Abs. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 4; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Senftenberg - 64 XIV 22/00
  • LG Cottbus - 4 T 415/00
  • OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 32/01
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 25.05.2007 - 34 Wx 42/07

    Anhörung der Verlobten des Betroffenen im Abschiebungsverfahren

    Eine analoge Heranziehung scheitert schon daran, dass es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (dazu z.B. BGH NJW 2007, 992/993 m.w.N.; offen gelassen von OLG Brandenburg, InfAuslR 2002, 138), zumal der Gesetzgeber mit § 5 Abs. 3 Satz 3 FreihEntzG erst 2001 eine entsprechende Regelung für Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes geschaffen hat (Gesetz vom 16.2.2001 BGBl I S. 266), dabei aber keine Notwendigkeit erkannte, die Bestimmung auf weitere Formen des Zusammenlebens wie etwa Verlöbnisse oder nichteheliche Gemeinschaften auszudehnen.

    Hingegen kann es nicht davon abhängen, ob die Verlobte bei der richterlichen Anhörung des Betroffenen, mehr oder minder zufällig, bereits anwesend ist (so aber wohl OLG Brandenburg InfAuslR 2002, 138).

  • OLG Zweibrücken, 30.12.2002 - 3 W 242/02

    Anordnung von Abschiebungshaft: Zulässigkeitsprüfung während eines laufenden

    Die Entscheidung über die dem Betroffenen entstandenen außergerichtlichen Kosten war von Amts wegen zu treffen; eines Antrags bedurfte es auch insoweit nicht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 8 Wx 32/01 -, InfAuslR 2002, 138, zit. nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 28.04.2004 - 3 W 83/04

    Beschwerdeverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Fortdauer der

    Das gilt auch, wenn - wie hier - wegen Erledigung des Verfahrensgegenstandes (durch die Entlassung des Betroffenen aus der Abschiebungshaft am 23. Dezember 2003) erst in der (Erst-)Beschwerdeinstanz eine Entscheidung nur noch über den Kostenpunkt ergeht (vgl. BayObLGZ 1997, 350, 351; BayObLGZ 1997, 379, 380; BrandOLG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 8 Wx 32/01 -, zitiert nach Juris; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., § 7 FEVG Rdnr. 6; Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann, FG, 15. Aufl., § 20 a Rdnr. 19 a).
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